Flugbetriebsordnung

Inhalt

  1. Platzhalter
  2. Fluglärm
  3. Fluggewicht
  4. Flugzeitenregelung
  5. Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln
  6. Flugleiter bzw. Überwachung der Flugsicherheit
  7. Fluggelände
  8. Flugbetrieb
  9. Übertragungsfrequenzen
  10. Gastpiloten

1. Platzhalter

Der Platzhalter des Fluggeländes ist der MFCP. Berechtigt zur Benutzung des Modellfluggeländes bzw. Flugbetriebes des MFCP sind alle aktiven Mitglieder des Vereines sowie angemeldete Gäste.

2. Fluglärm

Der in der Aufstiegserlaubnis vorgegebene Schallpegel für Flugmodelle mit Verbrennungs-motoren auf dem Flugfeld des MFCP ist 84dB(A) bei Volllast, gemessen in einem Abstand von 7m (Aufstellung des Modells 1m über Grund, Ausstoßrichtung des Auspuffs 90 Grad zum Messgerät). Jeder Pilot hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein Modell die Lärmbeschränkungen nicht überschreitet. Der Flugleiter ist berechtigt, die Einhaltung des Lärmpegels nachzuprüfen und bei Überschreitung des Limits Startverbot zu erteilen.     

3. Fluggewicht

Das höchstzulässige Abfluggewicht beträgt 25 Kg.

Die Flugmodelle, die an das Gewichtslimit herankommen bzw. den Eindruck erwecken, mehr als 25 kg Abfluggewicht zu haben muss durch den jeweiligen Piloten durch Unterschrift im Flugbuch die Einhaltung des Gewichtslimits bestätigt werden (auch bei Gastfliegern).

4. Flugzeitenregelung

Der Flugbetrieb mit Kolbenmotoren betriebenen Flugmodellen ist zu folgenden Zeiten, jedoch jeweils bis spätestens 30 min vor Sonnenuntergang, gestattet:

Montag bis Freitag: von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr

Samstag:                  von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 19.00 Uhr

Sonn- u. Feiertag:   von 9.30 - 12.00 und 14.00 - 19.00Uhr

5. Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

Alle Benutzer des Fluggeländes des MFCP sind angehalten durch umsichtiges Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Für Unfälle, die aus fahrlässigem oder vorsätzlichen gefahrbringenden Verhalten herrühren, kann der Platzhalter keine Verantwortung übernehmen. Der Verursacher des Schadens haftet in einem solchen Fall selbst.

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dazu vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Das gilt auch für motorisierte Zweiräder.

Die Start und Landebahn darf während des Flugbetriebes nur zum Start, zur Landung und Bergung der Modelle betreten werden.

Es herrscht für die aktiven Modellflugpiloten ein absolutes Alkoholverbot.

Erste-Hilfe-Ausrüstung steht in der Rasenmähergarage, also am nächst gelegenen Ort zum Flugfeld, zur Verfügung. Ferner ist eine Notfalltafel, zur Vorgehensweise bei einem Unfall, installiert.

6. Flugleiter

Der Flugleiter hat die Aufgabe, den Flugbetrieb so zu überwachen und zu koordinieren, dass das Gefahrenrisiko für Piloten und Zuschauer auf das mögliche Mindestmaß beschränkt wird.

Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter lt. Aufstiegserlaubnis einzusetzen. Der Flugleiter bzw. die anwesenden Piloten haben den Flugbetrieb zu überwachen und müssen erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Während der Flugleitertätigkeit darf der Flugleiter selbst kein Modell steuern. Der Erlaubnisinhaber kann in dem darin näher zu bestimmenden Fall der geringen Nutzung des Fluggeländes Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Flugleiters zulassen.
Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter sind die erforderlichen Flugbucheintragungen von dem Steuerer selbst vorzunehmen. Es ist generell ein Flugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer sowie besondere Vorkommnisse festgehalten werden.
Sind Besucher auf dem Platz, so sind diese auch von nur einem anwesenden Piloten zu beaufsichtigen bzw. einzuweisen.

Zum Flugleiter kann eingeteilt werden oder kann sich erklären, wer mindestens ein Jahr Mitglied des MFCP ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem muss der Flugleiter die notwendigen Qualifikationen (Flugleiterseminar) auf dem Gebiet des Modellflugessportes nachweisen können.

Die Start und Landerichtung wird durch den Flugleiter festgelegt. 

Der Flugleiter soll für die anwesenden Personen sichtlich erkennbar sein.
(Armbinde, Weste oder Namensschild) 

Sind mehrere Piloten am Platz und ist einer davon als Flugleiter eingeteilt, so kann er sich auch von einem anderen Piloten vertreten lassen.

7. Fluggelände

Pilotenraum:
Der Pilotenraum befindet sich unmittelbar vor dem Sicherheitsnetz. Die Piloten sollten nur soweit voneinander entfernt stehen, dass sie sich gegenseitig unterhalten können.

Vorbereitungsraum:
Der Vorbereitungsraum befindet sich zwischen dem Sicherheitsnetz und dem Zuschauerzaun bzw. der gedachten Verlängerung des Zuschauerzauns.

Start- und Landebahn:
Die Start- und Landebahn ist der Bereich vor dem Sicherheitsnetz bis zur Platzgrenze.

Aufenthaltsraum für Zuschauer:
Der Aufenthaltsraum für Zuschauer befindet sich zwischen Zuschauerzaun bzw. der gedachten Verlängerung des Zuschauerzauns und dem Parkplatz.

Flugsektor:
Der Flugsektor, siehe Anhang Aufstiegserlaubnis, befindet sich ausschließlich vor dem Sicherheitsnetz und vor einer gedachten Verlängerung in beide Richtungen des Sicherheitsnetzes. Ein Überfliegen ist nicht zulässig. Somit dürfen die Sicherheitszonen (Stellplatz für Fahrzeuge, Vorbereitungsraum und Zuschauerraum) grundsätzlich nicht überflogen werden.

Kunstflugübungen sind nur in dem lt. Aufstiegserlaubnis genehmigten Bereich erlaubt.

Die Zu- und Abfahrt zum Modellfluggelände ist freizuhalten.

8. Flugbetrieb

Der Flugbetrieb ist nur gestattet wenn eine Person anwesend ist welche erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gem. § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gem. § 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat
Das Fluggerät muss sich in funktionsfähigem Zustand befinden. Sind Zweifel über die Funktionsfähigkeit vorhanden (z.B. bei neuen, ungeflogenen Modellen), so ist der Flugleiter zu verständigen, damit entsprechende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Vor Beginn des Flugbetriebes muss das Sicherheitsnetz ausgezogen werden

Im Vorbereitungsraum sind die Modelle, Kolbenmotoren wie Elektro, gegen unbeabsichtigtes Rollen zu sichern.

Das Betanken von Flugzeugen im Vorbereitungsraum ist mit einer Auffangwanne durchzuführen.

Vor dem Einschalten der Fernsteuerung muss der Pilot die entsprechende Kanalnummer an der Übersichtstafel belegen. 
Vor dem Flug muss sich der Pilot beim Flugleiter die Startfreigabe holen.
Landungen sind den anderen Piloten anzukündigen und Vorrang zu geben. 

Anfänger dürfen den Flugbetrieb nur aufnehmen, wenn sie von einem erfahrenen Piloten unterstützt werden.

Es dürfen maximal 3 Flugmodelle mit Kolbenmotoren gleichzeitig in der Luft sein.

Flugbetrieb mit Turbinen- oder Pulsoantrieben ist nicht erlaubt.

9. Übertragungsfrequenzen

Die Frequenzüberwachung erfolgt mittels Belegen der eigenen Frequenz auf der Frequenztafel.


Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch unzugehörige Sender ausgeschlossen ist. Bei der Nutzung von GHz-Frequenzen ist der Sender informativ mit „GHz“ zu kennzeichnen.

10. Gastpiloten

Gastpiloten ist nur der Start erlaubt, wenn sie vorher vom Flugleiter od. anwesenden Mitgliedern auf die bestehende Flugordnung hingewiesen wurden und einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen können.

Gastpiloten müssen eine Tages- oder Wochenmitgliedschaft (vorbereitetes Formular) beantragen.

Der Flugbetrieb und der nachgewiesene Versicherungsschutz sind im Flugleiterbuch zu dokumentieren.

 

Die Vorstandschaft, Modellfliegerclub Pfullendorf e.V.